Jugendordnung des SV Heide e.V. Paderborn

§ 1 Zusammensetzung der Vereinsjugend
Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres und der Jugendwart und sein Stellvertreter.


§ 2 Aufgaben
Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel selbst und ist für deren Verwendung dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie regelt ihre Angelegenheiten durch die Jugendversammlung und den Jugendwart.


§ 3 Organe der Vereinsjugend
Organe de Vereinsjugend sind

- Die Jugendversammlung
- Der Jugendwart und sein Stellvertreter


§ 4 Jugendversammlung
In der Jugendversammlung treffen sich alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie alle Trainer der Jugendmannschaften.
Die Jugendversammlung soll ein Mal jährlich stattfinden.

Stimmberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben, sowie die Trainer der Jugendmannschaften.


§ 5 Jugendwart
Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden von der Jugendversammlung gewählt. Sie sind Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen des Vereins und Bindeglied zum Vorstand des Vereins.

Der Jugendwart muss mindestens 16 Jahre alt sein. Er wird für 2 Jahre gewählt und bleibt solange im Amt, bis er wiedergewählt oder ein Nachfolger gewählt wurde. Der Jugendwart gehört dem Vorstand des Vereins an.

Der Jugendwart und sein Stellvertreter sind für die der Jugend zufließenden Finanzmittel verantwortlich.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 11.9.2012
beschlossen und tritt mit der Eintragung der neuen Satzung vom 11.9.2012 in das
Vereinsregister in Kraft.