Geschäftsordnung des Vorstandes des SV Heide e.V. Paderborn

§ 1 Sitzungen
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder in sonst geeigneter Weise nach Bedarf einberufen werden.


§ 2 Ladungsfrist
Die Ladungsfrist soll mindestens 1 Woche betragen, ausgenommen dringender Fälle.


§ 3 Tagesordnung
Der geschäftsführende Vorstand setzt die Tagesordnung fest. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekannt zu machen.

Die Tagesordnung muss alle Anträge enthalten, die bis zu dem in der Einladung genannten Tag schriftlich eingegangen sind.

Die Tagesordnung kann auch durch Beschluss des Vorstandes erweitert werden.


§ 4 Beschlüsse & Sitzungsverlauf
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens 5 Mitglieder des
geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, anwesend sind. Die Vorstandssitzung leitet der 1.Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung einer der beiden stellvertretenden
Vorsitzenden.

Die Beschlussfassung erfolgt sodann mit einfacher Mehrheit. Eine Vertretung eines Vorstandsmitgliedes bei der Beschlussfassung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Über den Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.


§ 5 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 11.9.2012
beschlossen und tritt mit der Eintragung der neuen Satzung vom 11.9.2012 in das
Vereinsregister in Kraft.