§ 1 Fälligkeit
Der Beitrag wird jährlich erhoben. Der Beitrag ist am 31.1. eines jeden Jahres fällig. Die Abbuchung erfolgt im ersten Quartal für das laufende Geschäftsjahr. Kann der Beitrag nicht abgebucht werden oder wird der Beitrag bar bezahlt, ist aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes jährlich ein Mehrbetrag von 5 € zu zahlen.
§ 2 Ausnahmen
Auf besonderen Antrag eines Mitgliedes kann der Jahresbeitrag in 2 gleichen Raten im Januar und Juli abgebucht werden. Hierfür ist aufgrund des zusätzlichen
Verwaltungsaufwandes jährlich ein Mehrbetrag von 5 € zu zahlen.
§ 3 Beiträge
Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
1) Erwachsene 75 €
2) Ehepaare und gleichgestellte Partnerschaften
3) Familien mit Kindern bis 18 Jahre 160 €
4) Kinder und Jugendliche 60 €
5) Schüler und Azubis über 18 Jahre, Studenten und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst 65 €
6) Passive 25 €
§ 4 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 11.9.2012
beschlossen und tritt mit der Eintragung der neuen Satzung vom 11.9.2012 in das
Vereinsregister in Kraft.