§ 1 Ehrennadeln
Vereinsmitgliedern können folgende Ehrennadeln verliehen werden:
1) die bronzene Ehrennadel für eine mindestens 10jährige Mitgliedschaft
2) die silberne Ehrennadel für eine mindestens 25 jährige Mitgliedschaft
3) die goldene Ehrennadel für eine mindestens 50 jährige Mitgliedschaft
4) die Treuenadel für besondere Verdienste
§ 2 Ehrenmitglied
Vereinsmitgliedern kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden für eine mindestens 60jährige Mitgliedschaft oder für besondere Leistungen und Verdienste.
§ 3 Ehrenvorsitz
Ehemalige Vorsitzende können zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
§ 4 Verleihung
Über die Verleihung der Ehrungen entscheidet der Vorstand gemäß seiner
Geschäftsordnung.
§ 5 Vorschläge
Jedes Mitglied kann dem Vorstand schriftlich Vorschläge über zu ehrende
Vereinsmitglieder unterbreiten.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 11.9.2012
beschlossen und tritt mit der Eintragung der neuen Satzung vom 11.9.2012 in das
Vereinsregister in Kraft.